2007-09-12: Gegenstand: Der Betrieb eines Pizzaservices inklusive Lieferung. Die Gesellschaft ist berechtigt, zum Zwecke der Vertriebsförderung ein Franchisesystem aufzubauen und zu unterhalten. Grund- oder Stammkapital: 25.000 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:Kaldun, Torsten, *24.03.1977, Potsdam; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertretenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 02.08.2007; Die Gesellschaft ist durch Ausgliederung des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens unter der Firma World of Pizza Inhaber: Torsten Kaldun e.K. mit Sitz in Potsdam, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter HRA 3594 P, als Gesamtheit gemäß Ausgliederungsplanes vom 02.08.2007 entstanden.Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden..
2010-08-03: Geschäftsanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 57, 14469 Potsdam Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.06.2010 ist der Sitz der Gesellschaft nach Potsdam verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Abs. 2 (Sitz); Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 23.06.2010 und der Gesellschafterbeschlüsse des übertragenden und des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.06.2010 einen Teil des Vermögens, den Teilbetrieb "Produktion", als Gesamtheit auf die LVSG Lieferverbund Systemgastronomie GmbH mit Sitz in Ludwigsfelde, eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter HRB 23217 P, übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.