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WP Architekten und Ingenieure GmbH

Brauerei, MFH Metzer, Baukammerngesetz..., Visualisierungen, Wohnanlage
Adresse / Anfahrt
Alter Hellweg 50
44379 Dortmund
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22 Ansprechpartner/Personen
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mind. 22 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2022-06-21:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.02.2022. Geschäftsanschrift: Alter Hellweg 50, 44379 Dortmund. Gegenstand: Die Wahrnehmung der Berufsaufgaben nach § 1 BauKaG NRW, insbesondere die gestaltende, technische, energetische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Planung von Bauwerken sowie die Beratung, Betreuung und Vertretung der Auftraggeber in den mit der Planung und Ausführung eines Vorhabens zusammenhängenden Angelegenheiten sowie die Überwachung der Ausführung und die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet des Ingenieurwesens sowie sonstige Tätigkeiten auf dem Gebiet des Bauwesens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: von Estorff, Georg, Dortmund, *30.06.1967; Holke, Michael, Dortmund, *09.01.1973; Meyer, Norbert, Waltrop, *08.04.1966, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Essen unter PR 5081 eingetragenen WP Von Estorff und Partner Architekten und Ingenieure mit Sitz in Dortmund nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 01.02.2022. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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