2008-12-30: (Tätigkeit als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft.). Kommanditgesellschaft, Schwabach. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: WPH Hofbauer & Maier GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Schwabach (AG Nürnberg HRB 19882), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-03-16: d.Pegnitz. Firmendaten geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: WPH GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Schwabach , mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-03-16: Firma geändert, nun: WPH GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Sitz verlegt, nun: Röthenbach a.d.Pegnitz. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Rückersdorfer Str. 57, 90552 Röthenbach a.d.Pegnitz. Firmendaten geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: WPH Hofbauer & Maier GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Schwabach , mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-09-23: d.Pegnitz. Einzelprokura: Merkl, Alexander, Neunkirchen a. Sand, *09.06.1987. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 15.06.2020 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.06.2020 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 15.06.2020 Teile des Vermögens von der WPH GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit dem Sitz in Schwabach (Amtsgericht Nürnberg HRB 19882) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-01-25: d.Pegnitz. Prokura erloschen: Merkl, Alexander, Neunkirchen a. Sand, *09.06.1987.