2007-10-02: Firma geändert, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: Sundische Wach- und Sicherheitsgesellschaft mbH, Stralsund (Amtsgericht Stralsund HRB 2415).
2010-05-21: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Skrzypkowski, Klaus, Pölchow, *09.08.1955.
2011-11-09: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.08.2011 mit der Hanse-Sicherheit-Service GmbH mit Sitz in Bad Doberan (Amtsgericht Rostock HRB 5023) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2012-04-11: Personenbezogene Daten gemäß Antrag berichtigt, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Skrzypkowski, Klaus, Pölchow, *08.09.1955.
2012-05-08: Personenbezogene Daten gemäß Antrag berichtigt, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Skrzypkowski, Klaus, Pölchow, *08.09.1955.
2017-09-12: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.06.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.06.2017 mit der F & S Sicherheitstechnik und Service GmbH mit Sitz in Schwerin verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-08-29: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.07.2019 mit der WSD Wach- und Sicherheitsdienst Damm GmbH mit Sitz in Wismar verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.