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WSI Berlin Baumanagement Pfeil GmbH

Bauunternehmen, Kälteschutz, Unternehmensstrukturen..., Schallschutz, Baudienstleistungen, Kundenwünsche, Langjährige, Betonarbeiten, Rohbau, Sanierungsleistungen, Schlangengraben
Adresse / Anfahrt
Am Schlangengraben 9b
13597 Berlin
Kontakt
10 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 10 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2011-08-09:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Am Schlangengraben 9 a, 13597 Berlin.

2013-09-25:
Firma: WSI Isolierungen Berlin GmbH Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.09.2013 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma). Firma bisher: WSI Montage GmbH.

2014-06-23:
Prokura: 1. Henning, Thomas Robert, *11.04.1967, Mittenwalde OT Ragow; Einzelprokura

2019-06-24:
Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Henning, Thomas Robert

2020-12-10:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Am Schlangengraben 9 b, 13598 Berlin; Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR; Prokura: 2. Pfeil, Fabian Marcel, *07.10.1993, Berlin; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.08.2020 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung der WSI Berlin Baumanagement Pfeil GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 184050 B) als übertragenden Rechtsträger auf die Gesellschaft als übernehmenden Rechtsträger um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital).

2020-12-10:
Firma: WSI Berlin Baumanagement Pfeil GmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.08.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 . Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die WSI Berlin Baumanagement Pfeil GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 184050 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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