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WTL Formenbau GmbH

Sprachauswahl, Fräszentrum, Röders..., Drahterodiermaschine, NEUFERTIGUNG, SPRITZGUSSWERKZEUGEN, Lohnbearbeitung, LASERSCHWEISEN
Adresse / Anfahrt
Waldauer Weg 70
34253 Lohfelden
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4 Ansprechpartner/Personen
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mind. 4 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2022-07-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2021 hat im Wege der Verschmelzung mit der WTL Erosionstechnik GmbH (Amtsgericht Kassel, HRB 13748), mit der WTL Engineering GmbH (Amtsgericht Kassel, HRB 13759) und mit der WTL Toolservice GmbH (Amtsgericht Kassel, HRB 13746) die Erhöhung des Stammkapitals um je 25.000 EUR auf insgesamt 100.000 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen. Neues Stammkapital: 100.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Brandes, Bernd, Lohfelden, *31.05.1963; Schulz, Norman, Lohfelden, *18.11.1972; Zinserling, Jörg, Lohfelden, *15.09.1965, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2021 - mit Nachträgen vom 29.+30.12.2021 - sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.12.2021 mit der WTL Erosionstechnik GmbH mit dem Sitz in Lohfelden (Amtsgericht Kassel, HRB 13748) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2021 - mit Nachträgen vom 29.+30.12.2021 - sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.12.2021 mit der WTL Engineering GmbH mit dem Sitz in Lohfelden (Amtsgericht Kassel, HRB 13759) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2021 - mit Nachträgen vom 29.+30.12.2021 - sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.12.2021 mit der WTL Toolservice GmbH mit dem Sitz in Lohfelden (Amtsgericht Kassel, HRB 13746) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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