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Wach- und Schutzdienst Knödler GmbH

Seite Wach, Archivierungspflicht
Adresse / Anfahrt
Ringstraße 16
88697 Bermatingen
Kontakt
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2008-02-11:
Nicht mehr Geschäftsführer: Knödler, Bruno, Wachmann, Bermatingen.

2008-06-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.06.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen), § 5 (Geschäftsführung und Vertretung), § 6 (Gesellschafterversammlung), § 7 (Gesellschafterbeschlüsse), § 15 (Erbfolge) und § 17 (Schlussbestimmungen) beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.06.2008 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt und auf 25.600,00 EUR erhöht. Gegenstand geändert; nun: Die Bewachung von Grundstücken/Gebäuden sowie von beweglichen Anlagen; die Durchführung von Begleit- und Personenschutz; die Durchführung von Sicherheitstransporten jeglicher Art (ohne Geldtransporte); die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern gemäß den §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG). Stammkapital nun: 25.600,00 EUR.

2019-03-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.02.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen.

2020-11-18:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.11.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Knödler Holding GmbH", Bermatingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 710603) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.