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Wagner Fix-Feuerschutz GmbH & Co. KG

Feuerschutzdienstleistungen, Wandhydranten, Feuerlöscher...
Adresse / Anfahrt
Leimbrocks Holz 9
49328 Melle
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2016-06-14:
(Der Brandschutz, dazugehörige Vorkehrungsmaßnahmen; Planung, Einbau, Instandsetzung und Wartung von RWA-Anlagen; die Überprüfung von Feuerlöschern sowie alle sonstige Geschäfte, die hiermit im Zusammenhang stehen oder gebracht werden können. Die Gesellschaft ist zu verwandten Geschäften und allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens unmitteilbar und mittelbar dienen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Leimbrocks Holz 9, 49328 Melle. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftender Gesellschafter: Wagner Feuerschutz Verwaltungs-GmbH, Melle (Amtsgericht Osnabrück HRB 210531), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-08-05:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.06.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 17.06.2016 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Wagner, Harald Markus, *17.07.1960, Melle, unter der Firma Wagner e.K. in Melle betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2016-08-11:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 05.08.2016 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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