2007-10-30: Die M + K - Bürobedarf - Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 53648) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.12.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tagmit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.