2015-08-03: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.07.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.07.2015 mit der "Waisenheimat" Teilstationäre Dienste der Kinder- und Jugendhilfe GmbH mit Sitz in Witten ( Amtsgericht Bochum, HRB 8353 ) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-08-07: Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma sowie Änderung des § 2 beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2015 hat ebenfalls die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. nach Änderung Neue Firma: Waisenheimat - Kinder- und Jugendhilfe gemeinnützige GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Gegenstand des Unternehmens und Zweck der Gesellschaft sind Hilfestellung, Betreuung und Erziehung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Rahmen des SGB VIII im mildtätigen Sinne auf kirchlicher Basis. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Schaffung, die Unterhaltung und den Betrieb von stationären, teilstationären und ambulanten Angeboten und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe mit den erforderlichen Nebeneinrichtungen und flankierender Einrichtungen. (2) Die Geschäftsführung, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind an Auftrag und Grundrichtung der Gesellschaft satzungsgemäß gebunden. (3) Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sein können. 26.000,00 EUR.
2018-03-16: Bestellt als Geschäftsführer: Holländer, Volker, Iserlohn, *21.01.1965, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-04-30: Nicht mehr Geschäftsführer: Kaltenhäuser, Dorothea Katharina, staatl. anerkannte Heilpädagogin, Herdecke.
2020-03-18: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.01.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.01.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.01.2020 mit der Evangelische Jugendhilfe Iserlohn-Hagen gemeinnützige GmbH mit Sitz in Iserloh (Amtsgericht Iserlohn, HRB 2018) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-06-09: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Evangelische Jugendhilfe Iserlohn-Hagen gemeinnützige GmbH am 14.04.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.