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Waldbesitzerverband Niedersachsen e.V.

Waldbesitzes in Nie, Bundeswaldgesetz, Novelle des Bundeswaldgesetzes..., Waldbesitzenden, Interessenvertretung, Landvolk, Niedersachen, Landesforstverband, WaldWasser, Hannoverscher
Adresse / Anfahrt
Warmbüchenstraße 3
30159 Hannover
Kontakt
17 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 17 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2009-05-19:
Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 12.09.2008 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.09.2008 mit dem Waldbesitzerverband Weser-Ems e.V. mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg VR 899) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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