2007-10-26: Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 4.700,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Kemnitzer Tiefbau Gesellschaft mbH (Amtsgericht Neeuruppin, HRB 1893) beschlossen. 62.000,00 EUR.
2007-12-07: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2007 mit der Kemnitzer Tiefbau Gesellschaft mbH mit Sitz in Kemnitz (Amtsgericht Neuruppin, HRB 1893 NP) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-12-22: Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 11.400,00 EUR auf 73.400,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Waldeier Bau GmbH mit Sitz in Espenau (Amtsgericht Kassel HRB 6777) sowie die Änderung in § 9 (Bekanntmachungen) beschlossen.
2010-12-22: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2010 mit der Waldeier Bau GmbH mit Sitz in Espenau (Amtsgericht Kassel HRB 6777) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2012-09-17: Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 10 beschlossen. Nach Änderung der besonderen Vertretungsregelung: Geschäftsführer: Waldeier, Josef, Warburg, *30.12.1951, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Waldeier, Thomas, Warburg, *16.08.1977, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Waldeier, Thomas, Warburg, *16.08.1977.
2015-09-23: Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 8.500,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Waldeier Bau GmbH mit Sitz in Büren (Amtsgericht Paderborn HRB 2539) beschlossen. Neues Stammkapital: 81.900,00 EUR.
2015-09-25: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.08.2015 mit der Waldeier Bau GmbH mit Sitz in Büren verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.