2015-12-28: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.11.2015. Geschäftsanschrift: Ludwig-Erhard-Straße 58, 72760 Reutlingen. Gegenstand: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen. Stammkapital: Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Walden, Jörg, Grafenberg, *24.06.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-08-31: Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 4 , 6 (Gesellschafterversammlung), 9 (Jahresabschluss), 12 (Einziehung von Geschäftsanteilen) und 13 (Erbfolge) beschlossen.
2020-11-26: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "iPoint-systems gmbh", Reutlingen hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 12.11.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.11.2020 ihre Geschäftsanteile an der AristaFlow GmbH mit Sitz in Ulm auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-12-03: Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "iPoint-systems gmbh", Reutlingen am 02.12.2020 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
2020-12-08: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "iPoint-systems gmbh", Reutlingen hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 12.11.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.11.2020 ihren Kommanditanteil an der Green KG mit Sitz in Metzingen auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-12-10: Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "iPoint-systems gmbh", Reutlingen am 09.12.2020 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
2022-03-24: Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. Sitz verlegt; nun: Grafenberg. Geschäftsanschrift: Manfred-Klaiber-Straße 11, 72661 Grafenberg.