2010-01-14: Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Ebersbacher Straße 1, 08396 Waldenburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Waldenburger Agrar Verwaltungs GmbH, Waldenburg (Amtsgericht Chemnitz HRB 25434), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2010-02-18: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 28.01.2010 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag einen Teil des Vermögens als Gesamtheit von dem einzelkaufmännischen Unternehmen Stephan Stiegler Landwirtschaftsbetrieb e.K. mit dem Sitz in Waldenburg (Amtsgericht Chemnitz, HRA 6714) übernommen. Die Ausgliederung wird wirksam mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers am selben Tag. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2017-02-24: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 22.02.2017 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag einen Teil des Vermögens als Gesamtheit von dem einzelkaufmännischen Unternehmen Stephan Stiegler e.K. mit der Niederlassung in Waldenburg (Amtsgericht Chemnitz, HRA 8551) übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam geworden mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers am 24.02.2017. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.