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Waldhusen GmbH & Co. KG

Hotel, Apartments und Boardinghouse, Travemünde..., Waldhusener Forst, Gartensuite, Topclass
Adresse / Anfahrt
Waldhusener Weg 22
23569 Lübeck
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2010-03-26:
Name der Firma: Waldhusen GmbH & Co. KG Sitz der Firma: Lübeck; Geschäftsanschrift: Waldhusener Weg 22, 23569 Lübeck Vertretungsregelung: Ein persönlich haftender Gesellschafter ist zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft berechtigt, wenn er alleiniger persönlich haftender Gesellschafter ist oder die Gesellschaft ihn zur Alleinvertretung ermächtigt hat. Ansonsten wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei persönlich haftende Gesellschafter vertreten. Inhaber: Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Waldhusen KSB Verwaltungs GmbH, Lübeck (Amtsgericht Lübeck, HRB 9910 HL); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Kommanditgesellschaft.

2010-08-20:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 13.08.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage das einzelkaufmännische Unternehmen in Firma Stefan Brunkhorst e.K.Lübeck, (Amtsgericht Lübeck, HRA 6376 HL) im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme durch Übertragung aufgenommen. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

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