Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Waldkindergarten Gelnhausen gGmbH

Kindergarten, Caldero, Eidengesäßer..., Köhlerhütte, Tagesbetreuung, Streuobst-Wiese, Blockhaus
Adresse / Anfahrt
Bleichstraße 28
63571 Gelnhausen
3x Adresse:

Auf der Dürich 1
63571 Gelnhausen


Langgasse 23
63571 Gelnhausen


An der Eiche
63571 Gelnhausen


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2020-11-03:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.06.2020 mit Änderung vom 04.09.2020. Geschäftsanschrift: Bleichstraße 28, 63571 Gelnhausen. Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Erziehung und Bildung von Kindern im Vorschulalter. Zu diesem Zweck werden Waldkindergärten betrieben, um Kindern spielerisch die Möglichkeit zu geben, Erfahrungen in und mit der Natur zu machen. Ein weiteres Ziel der Gesellschaft ist es, das Umweltbewusstsein der Kinder zu fördern. Durch Veranstaltungen wie Feste und Elternabende trägt die Gesellschaft dazu bei, dass die Waldpädagogik mehr in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses tritt. Innerhalb dieser Grenzen kann die Gesellschaft alle Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die zur Erreichung des Geschäftszwecks notwendig oder nützlich sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführerin: Zeber, Berit, Gelnhausen, *28.02.1970, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Waldkindergarten Gelnhausen e.V. mit dem Sitz in Gelnhausen (Amtsgericht Hanau, VR 3739). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing