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Waldorado GmbH

Verantwortungsbereich, Waldschulheim, Abenteuer-Freizeitzentrum..., Waldkindergarten, Teambuilding, Naturverbundene, Schülerfreizeiten, Landschulheim, Erdhaus, Ferienprogramme
Adresse / Anfahrt
Katzenberg 2
97980 Bad Mergentheim
1x Adresse:

Pfarrweg 2
97980 Bad Mergentheim


Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2022-04-21:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.11.2021. Geschäftsanschrift: Pfarrweg 2, 97980 Bad Mergentheim. Gegenstand: Betrieb eines Waldschulheim und Waldkindergarten mit Eventgastronomie und Übernachtungen für Kinder und Familien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Rügamer, Stephan, Bad Mergentheim, *18.04.1972, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden infolge Abspaltung des Teilbetriebs "Kinderbetreuung, Schullandheim, und Eventteil mit Erdhaus und Katzenberghütte" (bisher "WiPaKi" WildParkKinder) aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "FAUNA" Wildpark GmbH", Igersheim (Amtsgericht Ulm HRB 680371) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 23.11.2021 mit Nachtrag vom 18.03.2022 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 23.11.2021 und 18.03.2022. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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