2012-10-08: Geschäftsanschrift: Hermann-Stoll-Str. 1, 35781 Weilburg. Bestellt als Geschäftsführer: Feickert, Ragnar, Weilburg/Lahn, *02.09.1978, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-12-11: Der mit der FVB - Feickert Verwaltungs- und Beteiligungs- GmbH, Weilburg (Amtsgericht Limburg HRB 3326) abgeschlossene Organschafts- und Ergebnisabführungsvertrag vom 28.11.1998 ist durch Vertrag vom 03.12.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2014 hat zugestimmt.
2019-07-24: Nicht mehr Geschäftsführer: Feickert, Rudolf, Ing. grad, Weilburg. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Feickert, Hauke, Weilburg, *16.12.1981, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-09-10: Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: Walter Feickert GmbH Allgemeiner Ingenieurbau. Neuer Gegenstand: ist der allgemeine Ingenieurbau und der Handel mit Baumaterialien sowie Baumaschinen aller Art. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Erstellung und auch der Vertrieb von schlüsselfertigen Bauten, insbesondere An- und Verkauf von unbebauten Grundstücken, Beratung, Planung, Herstellung und Vertrieb von Bauten aller Art. Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 27.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete Feickert Spezialtiefbau GmbH mit Sitz in Weilburg (Amtsgericht Limburg, HRB 6155) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.