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Walterscheid Rechtsanwaltsgesellschaft für Restrukturierung mbH

Rechtsberatung, StaRUG, Haftungsthemen..., Proaktiv, Speicherort, Mandatsverhältnis
Adresse / Anfahrt
An der Schloßmühle 10
32549 Bad Oeynhausen
1x Adresse:

Ohmstraße 7/i
80802 München


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1 Ansprechpartner/Personen
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mind. 2 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2010-01-07:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.11.2009. Geschäftsanschrift: Am Kurpark 2, 32545 Bad Oeynhausen. Gegenstand: Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten sowie die betriebswirtschaftliche Beratung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Walterscheid, Joachim, Bad Oeynhausen, *25.01.1962, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2010-10-04:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.09.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR beschlossen.

2014-05-22:
Änderung zur Geschäftsanschrift: An der Schlossmühle 10, 32549 Bad Oeynhausen.

2017-11-10:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.08.2017 mit der Walterscheid & Consultants Unternehmensberatung GmbH mit Sitz in Bad Oeynhausen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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