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Wandfluh GmbH

PMV, Valves, Proportional..., Solenoid, Rated, Voraus, Datasheet, Electronics
Adresse / Anfahrt
Friedrich-Wöhler-Straße 12
78576 Emmingen-Liptingen
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2015-12-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.02.2014. Der Sitz ist von Langenfeld nach Emmingen-Liptingen verlegt. Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Geschäftsanschrift: Friedrich-Wöhler-Straße 12, 78576 Emmingen-Liptingen. Gegenstand: Beratung, Service, Montage und Verkauf von Hydraulikkomponenten und -anlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Mattes, Gunter, Tuttlingen, *21.09.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-06-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.06.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 beschlossen. Firma geändert; nun: Wandfluh GmbH. Bestellt als Geschäftsführer: Wandfluh, Matthias Rudolf, Frutigen / Schweiz, *03.02.1987, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.06.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.06.2016 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Wandfluh GmbH", Emmingen-Liptingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 451070) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.