Wankendorfer Baugenossenschaft für Schleswig-Holstein eG
Formell
2008-10-16:
Gegenstand der Firma: 1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder, vorrangig durch eine gute und sichere Wohnungsversorgung, unter Einschluss ihrer sozialen und kulturellen Belange im Rahmen des gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs. 2. Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere umfassende wohnungswirtschaftliche Tätigkeit, wie Errichtung und Bewirtschaftung von Wohnungen und wohnungsergänzenden Einrichtungen, Verbesserung der Wohnverhältnisse und der städtebaulichen Umwelt durch Modernisierungs-, Senierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Förderung der Vermögensbildung durch Verschaffung von Eigentum an Haus und Wohnung. 3. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. 4. Nichtmitgliedergeschäfte und Beteiligungen sind zulässig, soweit sie dem Unternehmenszweck dienen. Nachschusspflicht: Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 50,00 EUR. Rechtsform: Die Satzung ist am 28.05.2008 geändert in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 3 (Mitglieder), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Aufnahmegebühr), § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 10 (Beendigung der Mitgliedschaft durch Auflösung oder Erlöschen einer juristischen Person oder Personengesellschaft, § 11 (Ausschließung eines Mitglieds), § 12 (Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 18 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 19 (Kündigung weiterer Anteile), § 21 (Organe), § 22 (Kosten der Verwaltung), § 23 (Vorstand), § 25 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 26 (Aufsichtsrat), § 27 (Aufgaben des Aufsichtsrats), § 28 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrats), § 29 (Sitzungen des Aufsichtsrats), § 30 (Gemeinsame Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 31 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 32 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Stellung der Vertreter), § 34 (Einberufung der Vertreterversammlung), § 35 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung), § 36 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), § 37 (Mehrheitserfordernisse), § 44 (Bekanntmachung), § 45 (Prüfung), § 46 (Auflösung)..
2009-07-15:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.02.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlung vom 03.04.2009 und der Vertreterversammlung vom 28.05.2009 der beteiligten Genossenschaften ist die Baugenossenschaft Preetz eingetragene Genossenschaft in Preetz (Amtsgericht Kiel, GnR 133 PL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Genossenschaft verschmolzen..
2009-08-03:
Vorstand: Änderung zu Nr. 2:; Wohnort berichtigend eingetragen; Vorstandsmitglied:; Knüpp, Helmut, *07.06.1952, Berlin.
2011-07-04:
Prokura: 2. Bunde, Gregor, *05.10.1967, Mönkeberg; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken.
2011-07-08:
Nicht mehr Prokurist: 1. Grube, Uwe.
2016-07-11:
Vorstand: Vorstand: 3. Dr. Schlenz, Ulrik, *16.12.1961, Quarnbek.
2016-07-29:
Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 25.05.2016 und 26.05.2016 ist die Lorenzen Hausverwaltung GmbH, Barkelsby (Amtsgericht Kiel, HRB 7690 KI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Genossenschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-11-11:
Nicht mehr Vorstandsmitglied: Knüpp, Helmut.
2018-07-19:
Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.06.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 30.05.2018 ist die Wankendorfer Immobilienverwaltung für Schleswig-Holstein GmbH in Itzehoe (Amtsgericht Pinneberg, HRB 849 IZ) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Genossenschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-09-12:
Gegenstand der Firma: (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung.
(2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.
(3) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren.
(4) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Absatz 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen.
(5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Vertretungregelung: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Rechtsform: Die Satzung ist am 05.06.2019 geändert und neu gefasst. Insbesondere wurden im Zuge der Neufassung der § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) und der § 24 (jetzt § 22 Leitung und Vertretung der Genossenschaft) geändert.
2019-09-19:
Änderung zu Nr. 1: Vorstand: Hentschel, Bernd, *15.01.1956, Kiel; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 3: Vorstand: Dr. Schlenz, Ulrik; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
2020-01-23:
Nicht mehr Prokurist: 2. Bunde, Gregor
2020-04-28:
Vorstand: 4. Gleitz, Thorsten, *08.04.1979, Henstedt-Ulzburg
2020-05-15:
Änderung zu Nr. 4: Vorstand: Gleitz, Thorsten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
2020-10-14:
Prokura: 3. Marin, Jan, *28.07.1976, Kiel; Prokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken.
2021-03-22:
Vorstand: Nicht mehr Vorstand: 1. Hentschel, Bernd.