2011-12-19: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.08.2011. Geschäftsanschrift: Mörgelenstraße 10, 70329 Stuttgart. Gegenstand: Die Unternehmensberatung sowie Dienstleistungen zur Vorbereitung mittelständischer Unternehmen für den Kapitalmarkt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Wanzel, Christopher, Stuttgart, *05.09.1978, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Wanzel, Christopher, Stuttgart, *05.09.1978 als Inhaber der Firma "IIC Coaching Training Beratung e.K.", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 726671) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 29.08.2011 mit Nachtrag vom 24.11.2011. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam.Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "IIC Coaching Training Beratung e. K.", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 726671) am 15.12.2011 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.