2010-04-23: Die Gesellschafterversammlung vom 08.03.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,- Euro zum Zwecke der Verschmelzung mit der Warlich Druck Ahrweiler GmbH, Bad Neuenahr-Ahrweiler (Amtsgericht Koblenz HRB 14713) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 08.3.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat am 08.03.2010 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag in den §§ 5, 6, 7, 10 und 11 zu ändern. Neue Firma: Warlich Druck RheinAhr GmbH. 50.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Warlich, Martin Franz Josef, Bad Neuenahr-Ahrweiler, *04.10.1954, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2010-06-09: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.03.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.03.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.03.2010 mit der Warlich Druck Ahrweiler GmbH mit Sitz in Ahrweiler (AG Koblenz, HRB 14713) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-06-28: Änderung zur Geschäftsanschrift: Bunsenstraße 9, 50997 Köln.
2018-03-13: Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.02.2018 im Wege des Formwechsels in die Warlich Druck RheinAhr GmbH & Co. KG mit Sitz in Köln umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.