2011-02-21: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.01.2011. Geschäftsanschrift: Salzstraße 8 a, 06618 Naumburg (Saale). Gegenstand des Unternehmens: Betrieb einer Werbeagentur. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Bestellt: Geschäftsführer: Warnt, Marcel, Naumburg (Saale), *07.06.1978, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Warnt Kommunikation Inh. Marcel Warnt e.K., mit dem Sitz in Naumburg (Amtsgericht Stendal HRA 3059)aus dem Vermögen des Inhabers.Nicht eingetragen:Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-08-09: Die Gesellschafterversammlung vom 03.08.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR auf 25.500,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des Vermögens der Firma Schwubbs e. K. Inhaber: Herr Marcel Warnt mit dem Sitz in Naumburg / Saale (Amtsgericht Stendal HRA 5412) aus dem Vermögen des Inhabers und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Reußenplatz 11, 06618 Naumburg . Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 03.08.2017 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage das Vermögen der Firma Schwubbs e. K. Inhaber: Herr Marcel Warnt mit dem Sitz in Naumburg / Saale (Amtsgericht Stendal HRA 5412) übernommen. Die Ausgliederung ist am 09.08.2017 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen und dadurch wirksam geworden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.