2021-04-22: Satzung vom 23.05.2002. Die Verbandsversammlungen vom 28.11.2005, 27.11.2006, 08.12.2006, 18.12.2007, 24.09.2009, 19.09.2013, 23.10.2014, 19.10.2015, 25.06.2018 haben die Satzung geändert. Die Verbandsversammlung vom 09.03.2020 hat die 14. Änderungssatzung beschlossen. Es wurde u.a. geändert: Verbandsmitglieder, Verbandsgebiet (§ 2), Verbandsaufgaben (§ 3), Vertretungsregelung (§ 17). Neuer Gegenstand: Der Verband hat die Aufgabe, die Verbandsmitglieder sowie Sonderabnehmer mit Trinkwasser und Betriebswasser zu versorgen und die Abwasserentsorgung, soweit deren Betreiben dem Verband obliegt, zu gewährleisten. Die Unterhaltung und Reinigung der zu den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen gehörenden Regenwasserabläufen und Sinkkästen obliegt den Trägern der öffentlichen Verkehrsanlagen. Zur Sicherung seiner Aufgaben hat er: a) Wasser zu beschaffen und Wasservorkommen zu erschließen. b) Wasserversorgungsanlagen (Wassergewinnungs-, Aufbereitungs-, Speicherungs- und Druckerhöhungsanlagen) zu planen, zu errichten, zu übernehmen, zu erneuern, zu betreiben, zu unterhalten und zu verwalten. c) Abwasserbeseitigungsanlagen zu planen, zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten und zu verwalten, soweit sie für die Ableitung und Reinigung von Abwasser aus dem Gebiet seiner Verbandsmitglieder notwendig sind. d) die Dimensionierung aller Anlagen hat so zu erfolgen, dass eine ausreichende und stabile Ver- und Entsorgung gewährleistet ist. e) Wasser für öffentliche Zwecke im Rahmen der Möglichkeiten bereitstellen. f) die Übernahme von örtlichen Verteilernetzen und Entsorungsanlagen ist auf Antrag möglich. Der Verbandsvorsitzende vertritt den Verband nach außen.