2020-03-12: Körperschaft des öffentlichen Rechts. Satzung vom 26.09.2002, zuletzt geändert am 17.09.2019. 1. auf dem Gebiet der Trinkwasserversorgung: a) Wasservorkommen zu erschließen und Wasser zu beschaffen, b) Wasserversorgungsanlagen zu planen, zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten, zu erneuern und zu verwalten, c) die Einwohner mit Trink- und Brauchwasser zu versorgen, d) Wasser für öffentliche Zwecke bereitzustellen und soweit das verfügbare Wasser ausreicht, für gewerbliche und sonstige Zwecke abzugeben; 2. auf dem Gebiet der Abwasserversorgung: a) Abwasseranlagen zu planen, zu errichten, zu übernehmen, zu erneuern, zu betreiben, zu unterhalten und zu verwalten, b) von Grundstücken häusliches Abwasser, Oberflächenwasser und Abwasser aus gewerblichen und industriellen Anlagen abzunehmen, schadlos abzuleiten und zu beseitigen; ausgenommen ist die Reinigung und Unterhaltung der zu öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen gehörenden Regenwasserabläufe und Sinkkästen. c) alle sonstigen Maßnahmen vorzunehmen, die für die Erfüllung der vorgenannten Aufgaben erforderlich sind. Der Verbandsvorsitzende vertritt alleine. Verbandsvorsitzender: Lintzel, Eckart, Leinefelde-Worbis, *18.09.1952.