2012-09-21: Wassersportgemeinschaft Innerstetalsperre e.V., Langelsheim ( Langelsheim). Der Verein ist als jeweils übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.02.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 18.02.2012 und der Mitgliederversammlungen der beiden übertragenden Rechtsträger vom 18.02.2012 mit dem Verein Wassersportverein Innerstetalsperre e.V. mit Sitz in Langelsheim (Amtsgericht Braunschweig, VR 160043) und dem Verein Segler-Vereinigung Innerste Delligsen e.V. mit Sitz in Alfeld (Leine) (Amtsgericht Hildesheim, VR 110139) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.