2017-04-10: Die Generalversammlung vom 22.07.2016 hat die Änderung bzw. Neufassung der Satzung insgesamt beschlossen. Wasserversorgungsgenossenschaft Ahnsbeck eG. Nachschusspflicht geändert, nun: Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist auf die Haftsumme beschränkt; die Haftsumme beträgt 150,00 EUR pro Geschäftsanteil. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt.