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Waterlogic GmbH Geschäftsbereich Purezza
74321 Bietigheim-BissingenDE
1x Adresse:
Heltorfer Straße 16
40472 Düsseldorf
Heltorfer Straße 16
40472 Düsseldorf
mind. 36 Mitarbeiter
19x HR-Bekanntmachungen:
2010-05-10:
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Kleinsachsenheimer Str. 26, 74321 Bietigheim-Bissingen. Einzelprokura: Dimov, Kamen, Düsseldorf, *01.09.1973.
2010-11-02:
Einzelprokura: Kovar, Martina, Bietigheim-Bissingen, *04.06.1969.
2011-08-15:
Prokura erloschen: Kovar, Martina, Bietigheim-Bissingen, *04.06.1969.
2013-05-21:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.12.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.12.2012 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Frangart Wassertechnik GmbH & Co. KG", Waldmohr (Amtsgericht Zweibrücken HRA 11429) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-06-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Organe der Gesellschaft), 11 (Geschäftsführung und Vertretung) und die ersatzlose Aufhebung von § 12 (Beirat), § 13 (Aufgaben, Rechte und Pflichten des Beirats), § 14 (Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte) und § 15 (Sitzungen des Beirats / Beschlussfassung) beschlossen.
2015-04-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.03.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
2015-05-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.05.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 beschlossen.
2015-06-02:
Bestellt als Geschäftsführer: Cohen, Peter, Michaelston-y-Fedw / Vereinigtes Königreich, *28.09.1952, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-07-10:
Mit der "Waterlogic Holdings GmbH", Frankfurt am Main wurde am 26.06.2015 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 02.07.2015 zugestimmt hat.
2015-09-25:
Einzelprokura: Agac, Senol, Köln, *12.06.1976.
2015-10-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 beschlossen.
2016-07-13:
Prokura erloschen: Agac, Senol, Köln, *12.06.1976.
2017-01-24:
Nicht mehr Geschäftsführer: Cohen, Peter, Michaelston-y-Fedw / Vereinigtes Königreich, *28.09.1952.
2017-05-15:
Bestellt als Geschäftsführer: Dimov, Kamen, Düsseldorf, *01.09.1973; Gaspert, Alen, Leinfelden-Echterdingen, *18.11.1976, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Dimov, Kamen, Düsseldorf, *01.09.1973.
2018-05-29:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.04.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.04.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ABO Filtertechnik Nord GmbH", Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 69966) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-06-08:
Die Gesellschaft hat am 09.05.2018 den Entwurf des Verschmelzungsplanes zwischen Waterlogic Ges.m.b.H., Salzburg und der hiesigen Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht.Rechtsform, Firma und Sitz der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften lauten:Waterlogic GmbH ist eine nach deutschem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit dem Sitz in Bietigheim-Bissingen, Deutschland, und der Geschäftsanschrift Kleinsachsenheimer Straße 26, 74321 Bietigheim-Bissingen, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 302100,- als übernehmende Gesellschaft-.Waterlogic Ges.m.b.H. ist eine nach österreichischem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ges.m.b.H.), mit dem Sitz in Salzburg, Österreich, und der Geschäftsanschrift: Seitenbachweg 25, 5023 Salzburg, Österreich, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Salzburg unter FN 420463d,- als übertragende Gesellschaft -.Die Register, bei denen die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften eingetragen sind, sowie die jeweilige Nummer der Eintragung lauten:Die Waterlogic GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart, Deutschland, unter HRB 302100 eingetragen.Die Waterlogic Ges.m.b.H. ist im Firmenbuch des Landesgerichts Salzburg, Österreich unter FN 420463d eingetragen.Für die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschriften, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können, gilt folgendes:Für die Waterlogic Ges.m.b.H.:Die übertragende Gesellschaft hat keine Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entfallen.Gläubiger der Waterlogic Ges.m.b.H. sind gemäß § 13 österreichisches EU-Verschmelzungsgesetz (EU-VerschG) berechtigt, wenn sie sich binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck melden, für bis dahin entstehende Forderungen Sicherheit zu verlangen, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Die Summe des Nennkapitals samt gebundener Rücklagen der aufnehmenden Gesellschaft ist nach der geplanten Verschmelzung höher als diese Summe bei der übertragenden Gesellschaft. Das Recht auf Sicherstellung steht den Gläubigern daher nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die grenzüberschreitende Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht Sicherstellung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Fall des Konkurses ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Gläubiger die Sicherheitsleistung begehren werden ersucht, sich zu diesem Zweck schriftlich binnen zwei Monaten nach dem heutigen Tag (somit bis zum 09. Juli 2018 einlangend) bei Waterlogic Ges.m.b.H., Seitenbachweg 25, 5023 Salzburg, Österreich, unter Hinweis auf ihre Forderung(en) zu melden.Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über die o.g. Modalitäten im Falle der übertragenen Gesellschaft kostenlos eingeholt werden können:Waterlogic Ges.m.b.H.Seitenbachweg 25,5023 Salzburg,Österreich. Für die Waterlogic GmbH :Da die übernehmende Gesellschaft die Alleingesellschafterin der übertragenden Gesellschaft ist, werden Rechte von Minderheitsgesellschaftern der Waterlogic GmbH nicht berührt, so dass Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entfallen- Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Waterlogic GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen Waterlogic GmbH Sicherheit zu leisten, wenn diese binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der deutschen Waterlogic GmbH als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der deutschen Waterlogic GmbH gem. § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen.Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist (vgl. § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 Abs. 2 UmwG).Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines sogenannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit bereits der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruchs.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Waterlogic GmbH unter deren Geschäftsanschrift: Kleinsachsenheimer Straße 26, 74321 Bietigheim-Bissingen, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Waterlogic GmbH gefordert werden muss.Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.
2018-07-12:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.06.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "WFT Verwaltungsgesellschaft mbH", Bietigheim-Bissingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 765021) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-11-09:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Waterlogic GmbH", Salzburg/Österreich (Firmenbuch des Landgerichts Salzburg, Nr. FN 420463d) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-06-26:
Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Gaspert, Alen, Leinfelden-Echterdingen, *18.11.1976, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2010-05-10:
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Kleinsachsenheimer Str. 26, 74321 Bietigheim-Bissingen. Einzelprokura: Dimov, Kamen, Düsseldorf, *01.09.1973.
2010-11-02:
Einzelprokura: Kovar, Martina, Bietigheim-Bissingen, *04.06.1969.
2011-08-15:
Prokura erloschen: Kovar, Martina, Bietigheim-Bissingen, *04.06.1969.
2013-05-21:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.12.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.12.2012 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Frangart Wassertechnik GmbH & Co. KG", Waldmohr (Amtsgericht Zweibrücken HRA 11429) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-06-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Organe der Gesellschaft), 11 (Geschäftsführung und Vertretung) und die ersatzlose Aufhebung von § 12 (Beirat), § 13 (Aufgaben, Rechte und Pflichten des Beirats), § 14 (Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte) und § 15 (Sitzungen des Beirats / Beschlussfassung) beschlossen.
2015-04-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.03.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
2015-05-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.05.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 beschlossen.
2015-06-02:
Bestellt als Geschäftsführer: Cohen, Peter, Michaelston-y-Fedw / Vereinigtes Königreich, *28.09.1952, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-07-10:
Mit der "Waterlogic Holdings GmbH", Frankfurt am Main wurde am 26.06.2015 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 02.07.2015 zugestimmt hat.
2015-09-25:
Einzelprokura: Agac, Senol, Köln, *12.06.1976.
2015-10-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 beschlossen.
2016-07-13:
Prokura erloschen: Agac, Senol, Köln, *12.06.1976.
2017-01-24:
Nicht mehr Geschäftsführer: Cohen, Peter, Michaelston-y-Fedw / Vereinigtes Königreich, *28.09.1952.
2017-05-15:
Bestellt als Geschäftsführer: Dimov, Kamen, Düsseldorf, *01.09.1973; Gaspert, Alen, Leinfelden-Echterdingen, *18.11.1976, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Dimov, Kamen, Düsseldorf, *01.09.1973.
2018-05-29:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.04.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.04.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ABO Filtertechnik Nord GmbH", Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 69966) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-06-08:
Die Gesellschaft hat am 09.05.2018 den Entwurf des Verschmelzungsplanes zwischen Waterlogic Ges.m.b.H., Salzburg und der hiesigen Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht.Rechtsform, Firma und Sitz der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften lauten:Waterlogic GmbH ist eine nach deutschem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit dem Sitz in Bietigheim-Bissingen, Deutschland, und der Geschäftsanschrift Kleinsachsenheimer Straße 26, 74321 Bietigheim-Bissingen, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 302100,- als übernehmende Gesellschaft-.Waterlogic Ges.m.b.H. ist eine nach österreichischem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ges.m.b.H.), mit dem Sitz in Salzburg, Österreich, und der Geschäftsanschrift: Seitenbachweg 25, 5023 Salzburg, Österreich, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Salzburg unter FN 420463d,- als übertragende Gesellschaft -.Die Register, bei denen die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften eingetragen sind, sowie die jeweilige Nummer der Eintragung lauten:Die Waterlogic GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart, Deutschland, unter HRB 302100 eingetragen.Die Waterlogic Ges.m.b.H. ist im Firmenbuch des Landesgerichts Salzburg, Österreich unter FN 420463d eingetragen.Für die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschriften, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können, gilt folgendes:Für die Waterlogic Ges.m.b.H.:Die übertragende Gesellschaft hat keine Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entfallen.Gläubiger der Waterlogic Ges.m.b.H. sind gemäß § 13 österreichisches EU-Verschmelzungsgesetz (EU-VerschG) berechtigt, wenn sie sich binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck melden, für bis dahin entstehende Forderungen Sicherheit zu verlangen, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Die Summe des Nennkapitals samt gebundener Rücklagen der aufnehmenden Gesellschaft ist nach der geplanten Verschmelzung höher als diese Summe bei der übertragenden Gesellschaft. Das Recht auf Sicherstellung steht den Gläubigern daher nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die grenzüberschreitende Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht Sicherstellung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Fall des Konkurses ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Gläubiger die Sicherheitsleistung begehren werden ersucht, sich zu diesem Zweck schriftlich binnen zwei Monaten nach dem heutigen Tag (somit bis zum 09. Juli 2018 einlangend) bei Waterlogic Ges.m.b.H., Seitenbachweg 25, 5023 Salzburg, Österreich, unter Hinweis auf ihre Forderung(en) zu melden.Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über die o.g. Modalitäten im Falle der übertragenen Gesellschaft kostenlos eingeholt werden können:Waterlogic Ges.m.b.H.Seitenbachweg 25,5023 Salzburg,Österreich. Für die Waterlogic GmbH :Da die übernehmende Gesellschaft die Alleingesellschafterin der übertragenden Gesellschaft ist, werden Rechte von Minderheitsgesellschaftern der Waterlogic GmbH nicht berührt, so dass Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entfallen- Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Waterlogic GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen Waterlogic GmbH Sicherheit zu leisten, wenn diese binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der deutschen Waterlogic GmbH als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der deutschen Waterlogic GmbH gem. § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen.Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist (vgl. § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 Abs. 2 UmwG).Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines sogenannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit bereits der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruchs.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Waterlogic GmbH unter deren Geschäftsanschrift: Kleinsachsenheimer Straße 26, 74321 Bietigheim-Bissingen, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Waterlogic GmbH gefordert werden muss.Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.
2018-07-12:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.06.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "WFT Verwaltungsgesellschaft mbH", Bietigheim-Bissingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 765021) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-11-09:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Waterlogic GmbH", Salzburg/Österreich (Firmenbuch des Landgerichts Salzburg, Nr. FN 420463d) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-06-26:
Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Gaspert, Alen, Leinfelden-Echterdingen, *18.11.1976, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.