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Friedrichstraße 154
10117 Berlin
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109 Ansprechpartner/Personen
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mind. 109 Mitarbeiter
Formell
17x HR-Bekanntmachungen:

2008-12-11:
Firma: Aupeo GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Alexanderstraße 7, 10178 Berlin Gegenstand: Die Entwicklung und der Betrieb einer Internetplattform für personalisierte Musik mit sozialen Netzwerkfunktionen kombiniert sowie die Erbringung entsprechender Dienst- und Beratungsleistungen, insbesondere Dienstleistungen eines Online-Anbieters, Bereitstellung des Zugriffs auf Informationen aller Art im Internet, Dateienverwaltung mittels Computer, Sammeln, Systematisierung, Zusammenstellung und Pflege von Daten in Computerdatenbanken, Unterhaltung, auch mittels elektronischer Medien, Veröffentlichung und Herausgabe von Verlags- und Druckereierzeugnissen, Werbung und Dienstleistungen einer Werbeagentur, Sponsoring in Form von Werbung, Vermittlung von Handels- und Wirtschaftskontakten. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Pöschl, Dirk, *20.06.1970, Saint-Martin-aux-Bois/Frankreich; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Schmidt, Armin, *26.05.1978, Pliening; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 01.10.2008.

2009-01-05:
Stamm- bzw. Grundkapital: 37.820,00 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.11.2008 ist das Stammkapital um 12.820 EUR erhöht auf 37.820 EUR sowie der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst, sowie insbesondere geändert in Ziffer 5 (Stammkapital).; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.11.2008 sind die Geschäftsführer ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft bis spätestens zum 31.12.2009 um bis zu € 12.500,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2008/I). Zur Übernahme der neuen Geschäftsanteile sind die Gesellschafter J.C.M.B. Beteiligungs GmbH in Höhe von € 6.250,00, Ventegis Capital AG in Höhe von € 3.125,00 und VC Fonds Kreativwirtschaft Berlin GmbH in Höhe von €3.125,00 berechtigt; die übrigen Gesellschafter sind im Verhältnis ihrer Beteiligung zur Übernahme der neuen Geschäftsanteile berechtigt, wenn und soweit die Gesellschafter J.C.M.B. Beteiligungs GmbH, Ventegis Capital AG und VC Fonds Kreativwirtschaft Berlin GmbH das Recht zur Übernahme der neuen Geschäftsanteile nicht ausüben. (genehmigtes Kapital 2008/I).

2009-10-12:
Stamm- bzw. Grundkapital: 50.320,00 EUR Rechtsform: Auf Grund der am 28.11.2008 erteilten Ermächtigung ist das Stammkapital um 12.500 EUR auf 50.320 EUR erhöht. Durch Beschluss der hierzu ermächtigten Geschäftsführung vom 18.09.2009 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital). (Genehmigtes Kapital 2008/I).

2010-10-11:
Stamm- bzw. Grundkapital: 83.439,00 EUR Änderung zu Nr. 1:; Vertretungsbefugnis nunmehr:; Geschäftsführer:; Pöschl, Dirk; mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 2:; Vertretungsbefugnis nunmehr:; Geschäftsführer:; Schmidt, Armin; mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 3. Weiss, Holger, *25.03.1970, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.09.2010 ist das Stammkapital um 33.119 EUR auf 83.439 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst, insbesondere geändert in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile)..

2011-03-28:
Stamm- bzw. Grundkapital: 89.440,00 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.02.2011 ist das Stammkapital auf 89.440,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile), § 7 (Beirat) und § 22 (Wettbewerbsverbot)..

2011-07-11:
Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Pöschl, Dirk.

2012-07-18:
Stamm- bzw. Grundkapital: 122.581 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.03.2012 ist das Stammkapital um 14.933 EUR auf 104.373 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital) und § 20 (Vorzugsgeschäftsanteile).; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.03.2012 ist das Stammkapital um 14.548 EUR auf 118.921 EUR erhöht und - in der Fassung vom 21.06.2012 - der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital).; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.03.2012 ist das Stammkapital um 3.660 EUR auf 122.581 EUR erhöht und - in der Fassung vom 21.06.2012 - der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital)..

2013-03-19:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Friedrichstraße 154, 10117 Berlin.

2013-04-26:
Gegenstand: Die Entwicklung und der Betrieb einer Internetplattform für personalisierte Medieninhalte mit sozialen Netzwerkfunktionen kombiniert sowie die Erbringung entsprechender Dienst- und Beratungsleistungen, insbesondere Dienstleistungen eines Online-Anbieters, Bereitstellung des Zugriffs auf Informationen aller Art im Internet, Dateienverwaltung mittels Computer, Sammeln, Systematisierung, Zusammenstellung und Pflege von Daten in Computerdatenbanken, Unterhaltung, auch mittels elektronischer Medien, Veröffentlichung und Herausgabe von Verlags- und Druckereierzeugnissen, Werbung und Dienstleistungen einer Werbeagentur, Sponsoring in Form von Werbung, Vermittlung von Handels- und Wirtschaftskontakten. Änderung zu Nr. 3:; mit Änderung hinsichtlich der Vertretungsbefugnis; Geschäftsführer:; Weiss, Holger; mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 4. Taylor, David, *14.07.1974, Farmington Hills/USA; mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 2:; mit Änderung hinsichtlich der Vertretungsbefugnis und des Wohnortes; Geschäftsführer:; Schmidt, Armin, *26.05.1978, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.04.2013 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst..

2013-06-04:
Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Schmidt, Armin.

2014-01-20:
Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.12.2013 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 3 (Geschäftsjahr), 5 (Stammkapital), 14 (Jahresabschluss) und 18 (Schlussbestimmungen).

2014-06-06:
Es ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes betreffend die grenzüberschreitende Verschmelzung der Gesellschaft mit der Aupeo ltd gemäß §§ 122 a ff. UmwG zum Handelsregister eingereicht worden, der folgende Angaben enthält: 1. Rechtsform, Firma und Sitz und Register der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, §122d S. 2 Nr.2 und 3 UmwG, Art.6 Abs.2a), 2 b) Verschmelzungsrichtlinie: a) Die Aupeo GmbH, mit dem Sitz in Berlin, Deutschland, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, errichtet und bestehend nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland als Übernehmende Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 116637; b) b) Die Aupeo Ltd., mit Sitz in London, England, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, errichtet und bestehend nach den Gesetzen von England und Wales als Übertragende Gesellschaft; eingetragen im Companies House of England and Wales unter Registernummer 05702021 2.einen Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können, §122d S. 2 Nr. 4 UmwG, Art. 6 Abs. 2 c) Verschmelzungsrichtlinie: Für die Aupeo GmbH: Die Rechte der Gläubiger der Übernehmenden Gesellschaft ergeben sich aus §122 a Abs. 2 i.V. m. §22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Aupeo GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Aupeo GmbH nach § 122 a Abs.2 i. V. rn. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Aupeo GmbH gem. §122 a Abs. 2 i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. §22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherungsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Aupeo GmbH unter deren Geschäftsanschrift, Aupeo GmbH Friedrichstraße 154, 10117 Berlin Deutschland/ Germany geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Aupeo GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden. Die Übernehmende Gesellschaft ist eine 1oo%-ige Tochter der Panasonic Corporation of North America, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika, so dass Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entfallen. Für die Aupeo Ltd.: Auf die Gläubiger der Übertragenden Gesellschaft finden § 11 der Regulations Anwendung, der sich auf das Recht des Gerichts bezieht, auf Antrag der Übertragenden Gesellschaft oder eines ihrer Gläubiger, eine Gläubigerversammlung einzuberufen sowie §§ 14, 15 der Regulations Anwendung, die die Dokumente festlegen, die in einer derartigen Versammlung zur Verfügung gestellt und ausgegeben werden müssen. Unter der nachfolgenden Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden: Aupeo Ltd. 10-18 Union Street, London, SE1 1 SZ England Die Übertragende Gesellschaft ist eine 100%-ige Tochter der übernehmenden Gesellschaft, so dass Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entfallen.

2015-09-09:
Geschäftsführer: 5. Fendrich, Armin, *21.11.1963, Baldham; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen

2015-12-07:
Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Weiss, Holger

2016-09-15:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: 1. Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsplans vom 10. August 2016 zur grenzüberschreitenden Verschmelzung der Gesellschaft auf die Aupeo Ltd. mit Sitz in London, Vereinigtes Königreich, zum Handelsregister eingereicht. Weiter wird gemäß § 122d Satz 2 Umwandlungsgesetz bekannt gemacht: 2. Die Aupeo GmbH, mit Sitz in Berlin, Deutschland, als übertragende Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (private limited liability company), errichtet und bestehend nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. Die Aupeo Ltd., mit Sitz in London, Vereinigtes Königreich, als übernehmende Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, errichtet und bestehend nach den Gesetzen von England und Wales. 3. Die Aupeo GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 116637 B eingetragen. Die Aupeo Ltd. ist im Companies House of England and Wales unter Registernummer 05702021 eingetragen. 4. a) Die Rechte der Gläubiger der Aupeo GmbH als übertragende Gesellschaft ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Aupeo GmbH Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger haben ihren Anspruch binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan der Aupeo GmbH nach § 122j UmwG als bekannt gemacht gilt, nach Grund und Höhe schriftlich anzumelden. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf Forderungen zu, die im Zeitraum von 15 Tagen vor oder nach der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfes entstanden sind. Die Anmeldung der Forderung muss deutlich erkennen lassen, dass der Gläubiger wegen einer bestimmten Forderung Sicherheitsleistung verlangt. Der Rechtsgrund der Forderung ist anzugeben. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 122j UmwG erfasst grundsätzlich keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherungsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Sicherheit ist in der Regel durch Bürgschaften, Hinterlegung von Wertpapieren oder Grundpfandrechte bzw. Schiffshypotheken zu leisten. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Aupeo GmbH unter deren Geschäftsanschrift, Aupeo GmbH, Friedrichstraße 154, 10117 Berlin, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können kostenlos unter der oben genannten Adresse der Aupeo GmbH eingeholt werden. Die Übertragende Gesellschaft ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Panasonic Corporation of North America, eine nach dem Recht von Delaware, USA errichtete Kapitalgesellschaft, mit Hauptsitz in Two Riverfront Plaza, Newark, New Jersey 07102-5490, Vereinigte Staaten, so dass Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entfallen. b) Für die Aupeo Ltd. als übernehmende Gesellschaft finden auf deren Gläubiger § 11 der Companies (Cross Border Mergers) Regulations 2007 (Regulations), der sich auf das Recht des Gerichts bezieht, eine Gläubigerversammlung auf Antrag der übernehmenden Gesellschaft oder eines ihrer Gläubiger einzuberufen, sowie §§ 14, 15 der Regulations Anwendung, die die Dokumente festlegen, die in einer derartigen Versammlung zur Verfügung gestellt und ausgegeben werden müssen. Nach den vorbezeichneten Vorschriften kann das Gericht das Abhalten einer Gläubigerversammlung nur aufgrund eines Antrags seitens Aupeo Ltd. als übernehmender Gesellschaft oder eines Gläubigers von Aupeo Ltd. anordnen. Soweit eine Gläubigerversammlung durch das Gericht nach § 11 Regulations einberufen wird, muss dem Verschmelzungsplan durch eine zahlenmäßige Mehrheit, die 75% des Werts der Gläubiger bzw. der Gruppe von Gläubigern (je nach Sachlage) repräsentiert, die bei der Versammlung anwesend sind und entweder persönlich oder durch Vertreter abstimmen, angenommen werden. Weiterhin muss vor jeder Gläubigerversammlung jede Einberufungsnachricht zu der Versammlung an die Gläubiger den Verschmelzungsplan und den Verschmelzungsbericht enthalten. Wenn die Einberufungsnachricht an die Gläubiger durch Veröffentlichung erfolgt, muss sie darlegen, wo und wie der Verschmelzungsplan und der Verschmelzungsbericht kostenlos erlangt werden können. Unter der nachfolgenden Anschrift können im Übrigen kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden: Aupeo Ltd., 10-18 Union Street, London SE1 1SZ, England. Die übernehmende Gesellschaft ist eine 100%-ige Tochter der Übertragenden Gesellschaft, so dass Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entfallen.

2016-11-28:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist durch grenzüberschreitende Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsplans vom 17.11.2016 nebst Zustimmungsbeschluss vom selben Tag auf die Aupeo Ltd. mit Sitz in London , eingetragen im Companies House of England and Wales unter der Nummer 05702021, verschmolzen. Die Verschmelzung wird unter den Voraussetzungen des Rechts von England und Wales wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2017-01-17:
Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist aufgrund der Entscheidung des High Court of Justice, Chancery Division, Companies Court vom 08.12.2016 am 31.12.2016 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.