2012-07-11: Aktiengesellschaft. Satzung vom 08.12.2011 mit Nachtrag vom 02.03.2012. Geschäftsanschrift: Türkenstr. 71, 80799 München. Gegenstand des Unternehmens: Gründung und Betreuung von High-Tec-Unternehmen - insbesondere im Bereich "Wearable Technologies" - sowie An- und Verkauf von Unternehmensbeteiligungen. Grundkapital: 3.000.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Stammel, Christian, Herrsching-Breitbrunn, *20.08.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der WT Holding GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 194745). Der Vorstand ist durch Satzung vom 08.12.2011 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 09.07.2017 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.500.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012/I).
2013-07-31: Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen ihr und der Wearable Technologies Service GmbH, Herrsching am Ammersee, Landkreis Starnberg (Amtsgericht München HRB 194632) beim Amtsgericht München (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht.
2013-08-21: Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen ihr und der Wearable Technologies Service GmbH, Herrsching am Ammersee, Landkreis Starnberg (Amtsgericht München HRB 194632) beim Amtsgericht München (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht.
2013-09-11: Die Wearable Technologies Service GmbH mit dem Sitz in Herrsching am Ammersee (Amtsgericht München HRB 194632) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.8.2013 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 20.8.2013 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-01-15: Die Hauptversammlung vom 13.12.2013 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 6 (Geschäftsführung und Vertretung) und 7 (Zusammensetzung und Amtsdauer Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Herrsching, Landkreis Starnberg. Geschäftsanschrift: Madeleine-Ruoff-Str. 26, 82211 Herrsching. Neuer Unternehmensgegenstand: Gründung und Betreuung von High-Tec-Unternehmen,insbesondere im Bereich "Wearable Technologies", An- und Verkauf von Unternehmensbeteiligungen sowie Betrieb, Vermarktung, Produktion und Organisation von Veranstaltungen, Messen und Kongressen.
2014-05-23: Auf Grund der in der Satzung vom 08.12.2011 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 943.920,00 EUR auf 3.943.920,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 17.03.2014 ist die Satzung in § 3 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital) geändert. Neues Grundkapital: 3.943.920,00 EUR. Das Genehmigte Kapital vom 08.12.2011 (Genehmigtes Kapital 2012/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 556.080,00 EUR. Die Gesellschaft hat am 31.12.2013 einen Vertrag über die Einbringung von Darlehens- und Zinsansprüchen mit der mic AG im Wege der Nachgründung geschlossen. Die Hauptversammlung hat mit Beschluss vom 07.04.2014 zugestimmt.
2014-06-27: Die Hauptversammlung vom 25.06.2014 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 3 (Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.06.2014 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 26.06.2019 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.415.880,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014/I).
2019-03-08: Die Hauptversammlung vom 28.02.2019 hat die Änderung der §§ 7 und 13 (Vergütung) der Satzung sowie die Streichung von § 14 (Satzungsänderungen) und Neubezifferung der nachfolgenden Bestimmungen der Satzung beschlossen. Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.