2011-07-06: Nach Ergänzung des Rechtsformzusatzes gem. Art. 38 II EGHGB: Dipl. Ing. H. Weber Rohrleitungsbau- u. Industrieanlagen GmbH & Co. KG. Nach Ergänzung durch den Rechtsformzusatz und die Geschäftsanschrift: Zweigniederlassung errichtet unter Firma: Dipl. Ing. H. Weber Rohrleitungsbau- und Industrieanlagen GmbH & Co. KG Niederlassung Berlin, 12122 Berlin, Geschäftsanschrift: Tegeler Str. 6, 13353 Berlin.
2012-03-08: Nach Firmenänderung nunmehr: Neue Firma: Weber Industrieller Rohrleitungsbau & Anlagenbau GmbH & Co. KG. Nach Änderung der Firma der Zweigniederlassung nunmehr: Weber Industrieller Rohrleitungsbau & Anlagenbau GmbH & Co. KG Niederlassung Berlin. Registerberichtigend gelöscht: Persönlich haftender Gesellschafter: Weber Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Pulheim (HRB 40435). Nach Firmenänderung nunmehr: Persönlich haftender Gesellschafter: Weber Pulheim Verwaltungs-GmbH, Pulheim (Amtsgericht Köln HRB 40435).
2018-10-04: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.08.2018 mit der R&I Rohr- und Industriemontagen Recklinghausen GmbH mit Sitz in Recklinghausen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.