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Weddian UG (haftungsbeschränkt)

Hochzeitsplaner, Budgetplaner
Adresse / Anfahrt
Dr.-Simons-Straße 56
75417 Mühlacker
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2016-07-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.05.2016. Geschäftsanschrift: Dr.-Simons-Straße 56, 75417 Mühlacker. Gegenstand: Die Entwicklung und der Betrieb einer Online-Plattform für Hochzeitspaare und Hochzeitsdienstleister, die Erstellung und der Vertrieb von Software- und Hardwarelösungen im Bereich Hochzeiten sowie die Beratung im Bereich Marketing für Hochzeitsdienstleister. Stammkapital: 3.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Ebert, Felix, Neckarsulm, *14.05.1988; Schulz, Raffael, Mühlacker, *18.02.1985; Stabiszewski, Adrian, Untergruppenbach, *15.05.1977, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-09-29:
Nicht mehr Geschäftsführer: Ebert, Felix, Neckarsulm, *14.05.1988; Schulz, Raffael, Mühlacker, *18.02.1985.

2018-12-18:
Bestellt als Geschäftsführer: Schulz, Raffael, Mühlacker, *18.02.1985, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Stabiszewski, Adrian, Untergruppenbach, *15.05.1977.

2020-01-13:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.06.2019 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Hochzeitsportal24 GmbH", Mühlacker (Amtsgericht Mannheim HRB 721895) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.