2007-06-25: Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2007 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages insbesondere in § 1 (Firma und Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert; nun: BGG-Dienstleistungen gGmbH. Gegenstand geändert; nun: 1. Aus-, Fort- und Weiterbildung, Berufsförderung, Beschäftigung, Beschäftigungsvermittlung und soziale Hilfe in Form der offenen, der halboffenen und stationären Fürsorge der natürlichen Personen, die einer besonderen Fürsorge bedürfen. Betreuung und Rehabilitierung von sozialen Randgruppen, besonders von drogengefährdeten und -abhängigen Personen. Förderung der Altenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Betreuung von Straffälligen, Hilfeleistungen für pflegebedürftige Menschen, Betreuung von psychisch kranken Menschen und sonstige Aufgaben im sozialen Bereich. 2. Die Tätigkeit der Gesellschaft ist nicht konfessionsgebunden. 3. Die Gesellschaft kann auch alle sonstigen Geschäfte betreiben, die ihrem Hauptzweck zu dienen geeignet erscheinen. Sie kann sich insbesondere an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen und solche übernehmen, wenn dies dem Unternehmensgegenstand förderlich ist. 4. Die Gesellschaft ist Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband. Die Ziel- und Zweckbestimmungen dieses Verbandes sind die Leitlinien der Tätigkeit der Gesellschaft. Der Verein "Target Hope e.V."(vormals "Sozialwerk der Biblischen Glaubens-Gemeinde e.V."), Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart VR 5137) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2006 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag den Betrieb der Therapeutischen Einrichtung "Weg zur Freiheit" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2007-07-02: Firma von Amts wegen berichtigt in: BGG Dienstleistungen gGmbH. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Target Hope e.V.", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart VR 5137) am 25.06.2007 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
2012-07-23: Die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: Weg zur Freiheit gGmbH.