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Weiß Containerservice und Maschinenhandels GmbH

Maschinenhandel, ProtectForm Tool, Verschlüsslung..., DSGVO Konformität, Anonymisierung, Containerdienst
Adresse / Anfahrt
Ludwig-Grebe-Straße 10
35216 Biedenkopf
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2017-12-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma, Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 6 (Gesellschafterversammlung) und mit ihr die Änderung der Firma und des Gegenstandes beschlossen. Neue Firma: Weiß Containerservice und Maschinenhandels GmbH. Neuer Gegenstand: Die Gestellung von Containern und der Transport und die Verwertung des Inhalts sowie Handel mit Maschinen und Kraftfahrzeugen aller Art. Personenbezogene Daten von Amts wegen geändert, nun: Geschäftsführer: Weiß, Wolfgang, Breidenbach, *08.09.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-08-31:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.06.2018 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 05.06.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der WS Container- und Entsorgungsservice GmbH, Biedenkopf (Amtsgericht Marburg, HRB 3100) beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wird entsprechend in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage) geändert. Neues Stammkapital: 51.000,00 EUR.

2018-10-10:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.06.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der WS Container- und Entsorgungsservice GmbH mit dem Sitz in Biedenkopf (Amtsgericht Marburg, HRB 3100) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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