2009-06-08: Die Gesellschafterversammlung vom 16.04.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und § 12 (Bekanntmachungen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme des Vermögens des "Eugen Weiß e.K.", Gütenbach (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 701262) um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Geschäftsanschrift: Ob der Eck 16, 78148 Gütenbach. Stammkapital nun: 30.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Eugen Weiß, Gütenbach hat als Inhaber der Firma "Eugen Weiß e.K.", Gütenbach (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 701262) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 16.04.2009 und des Versammlungsbeschlusses vom 16.04.2009 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-12-18: Bestellt als Geschäftsführer: Weiß, Sebastian, Gütenbach, *29.09.1985, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.