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Weidler Holding GmbH

Gebäudereinigung, Altenheimreinigung, Dunstabzugshaubenreinigung..., Bauschlussreinigung, Teppichbodenreinigung, B&D Gebäudereinigung Inh, B&D Babczyk, B&D Babczyk Gebäudereinigung, Babczyk Gebäudereinigung
Adresse / Anfahrt
Freiburger Straße 5-7
69469 Weinheim
1x Adresse:

Edekastraße 2
68542 Heddesheim


Kontakt
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2013-10-11:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.08.2013. Geschäftsanschrift: Edekastraße 2, 68542 Heddesheim. Gegenstand: Verwaltung, Vermietung, Verpachtung, Verkauf, Neukauf und Erstellung von Liegenschaften, Gebäuden und beweglichen Wirtschaftsgütern aller Art - insbesondere Maschinen und technischen Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie die Durchführung sonstiger Geschäfte, die geeignet sind, das Unternehmen zu fördern. Unternehmensgegenstand ist weiterhin die Verwaltung eigenen Vermögens sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen. Stammkapital: 240.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Weidler, Volker Hermann, Mörlenbach, *18.03.1962; Weidler, Dirk Herbert Egon, Viernheim, *18.04.1965; Weidler, Marc Lutz, Mörlenbach, *27.01.1967, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Weidler Vermögensverwaltung GmbH & Co. Liegenschaften KG", Heddesheim (Amtsgericht Mannheim, HRA 430964) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.