2014-03-25: (Reinigungsdienstleistungen an und in Gebäuden und alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen nach den Richtlinien des Gebäudereinigungshandwerks sowie die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern zur Erbringung von solchen Arbeitsleistungen für Dritte.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Schönberger Weg 22, 60488 Frankfurt am Main. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte zwischen dem persönlich haftenden Gesellschafter und der Gesellschaft vorzunehmen. Persönlich haftende Gesellschafterin: Weil Reinigungsservice Verwaltungs GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 98542). Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Günter Weil Reinigungsservice GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 48312). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-09-02: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Günter Weil Reinigungsservice e.K. mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 44272) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-04-17: Einzelprokura: Friebel, David, Frankfurt am Main, *19.06.1981.
2022-02-04: Prokura erloschen: Friebel, David, Frankfurt am Main, *19.06.1981.