2011-03-04: Die Generalversammlung vom 12.05.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
2017-05-16: Die Generalversammlung vom 18.03.2016 hat die Änderung der Satzung in den §§ 11 (Rechte der Mitglieder), 12 (Pflichten der Mitglieder) und 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Neue Regelung zu den Geschäftsanteilen der Genossen: Die Höhe des Geschäftsanteiles wurde von 2.000.-- EUR auf 500.-- EUR herabgesetzt. Die auf den Geschäftsanteil zu leistende Einzahlung wurde von 150.-- EUR auf 50.-- EUR herabgesetzt. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.