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Weis Ingenieure GmbH

Aufzugsanlagen, EDV-Verkabelungsnetze, Eigenstromversorgungsanlagen..., Gefahrenmelde, Installationsanlagen, Zeitdienstanlagen, Zutrittskontrollanlagen, Erdungsanlagen, Brandschutzmaßnahmen
Adresse / Anfahrt
Obershäuser Straße 21
35794 Mengerskirchen
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-11-21:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.10.2016. Geschäftsanschrift: Obershäuser Straße 21, 35794 Mengerskirchen. Gegenstand: Technische Gebäudeausrüstung, Elektrotechnik, Aufzugsanlagen, Beratung, Planung und Bauleitung in diesen Bereichen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Weis, Jürgen, Mengerskirchen, *18.03.1957, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Jung, Volker, Pohlheim, *05.09.1962, einzelvertretungsberechtigt.

2016-12-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 15.12.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Weis, Jürgen, Mengerskirchen, *18.03.1957 unter der Firma Ingenieurbüro Diplom-Ingenieur Jürgen Weis haustechnische Planungen und Installationen e.K. in Mengerskirchen (Amtsgericht Limburg, HRA 3193) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 15.12.2016 Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.