2008-10-07: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2008 mit der Autohaus Wentorf & Schenkhut GmbH mit Sitz in Herzberg am Harz (HRB 3858) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2010-01-11: Geschäftsanschrift: Petershütter Allee 9-13, 37520 Osterode. Bestellt als Geschäftsführer: Falkenhain, Jürgen, Liebenburg, *09.05.1963, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kotscha, Thomas, Goslar, *21.02.1961.
2010-01-25: Personenbezogene Daten geändert, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kotscha, Thomas, Goslar, *21.01.1961.
2012-03-05: Nicht mehr Geschäftsführer: Markert, Gerhard, Osterode, *22.04.1947. Personenbezogene Daten ergänzt, nun: Geschäftsführer: Schenkhut, Maik, Osterode am Harz, *24.02.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-03-05: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.08.2011 mit der IBERIA - Automobile Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Osterode am Harz (Amtsgericht Göttingen, HRB 130845) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2013-07-02: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schubert, Wencke, Bad Grund (Harz), *10.05.1968.
2017-09-04: Prokura erloschen: Schubert, Wencke, Bad Grund , *10.05.1968.
2017-09-11: Die Gesellschafterversammlung hat am 24.03.2017 beschlossen, das Stammkapital (DEM 4.000.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 2.045.167,52 um EUR 54.832,48 auf EUR 2.100.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) und § 5 (Gesellschafterversammlung) zu ändern. Sitz von Amts wegen berichtigend ergänzt, nun: Osterode am Harz. Geschäftsanschrift: Petershütter Allee 9-13, 37520 Osterode am Harz. 2.100.000,00 EUR.
2017-09-14: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.03.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.03.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.09.2017 mit der Autohandel W & S Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Osterode am Harz verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.