2016-01-15: Partnerschaft. Gegenstand: Die gemeinsame Ausübung des Rechtsanwaltsberufs der Gesellschafter. Im Rahmen des § 59a BRAO können auch andere Berufsträger der wirtschafts- und rechtsberatenden Berufe in die Gesellschaft aufgenommen werden. Jeder Partner vertritt einzeln. Partner: Höfflin, Matthias, Rechtsanwalt, Ratingen, *06.04.1979; Wenzel, Stefan, Rechtsanwalt, Leverkusen, *07.04.1980, jeweils mit der Befugnis im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.