2008-07-21: Die Gesellschafterversammlung vom 02.07.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. 1 Abs. 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Wenzel Knotenpunkt GmbH.
2010-07-12: Neue Geschäftsanschrift: Vogtshalde 7, 72336 Balingen.
2011-06-14: Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.04.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.04.2011 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "WENZEL Präzision GmbH", Wiesthal (Amtsgericht Würzburg HRB 1490) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-07-11: Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 29.06.2011 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.