2012-08-07: Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Abs. 2 (Geschäftsjahr) beschlossen. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Klopstockstr. 14, 40237 Düsseldorf.
2015-11-25: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.11.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.11.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.11.2015 mit der K 14 GmbH mit Sitz in Düsseldorf verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.