2009-01-29: Prokura: Hänisch, Sebastian, *26.06.1978, Dissen-Striesow OT Dissen; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer..
2011-03-11: Nicht mehr Geschäftsführer: Hänisch, Reinhard; Geschäftsführer: Hänisch, Sebastian, *26.06.1978, Dissen-Striesow OT Dissen ; Nicht mehr Prokurist:Hänisch, Sebastian..
2017-04-20: Gegenstand: Instandsetzungs- und Service-Leistungen an Maschinen und Traktoren sowie Fahrzeuge aller Art; Ausführung von Bauschlosserarbeiten; Elektroinstallationsarbeiten; Betreibung eines Reifenservices und Werkstattarbeiten; Handel mit Maschinen, Ersatzteilen, Reifen und Betriebsmitteln aller Art; Betreibung einer Tankstelle. Kapital: 25.600,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer ist einzeln zur Vertretung der Gesellschaft befugt. Jeder Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für Liquidatoren. Vorstand: Geschäftsführer: 3.
Hänisch, Reinhard, *16.03.1950, Dissen-Striesow OT Dissen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.01.2017 ist das Stammkapital auf EURO umgestellt und um 35,41 EUR auf dann 25.600,00 EUR erhöht sowie der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst, dabei ist er insbesondere geändert in § 2 , § 3 (Stammkapital) und § 4 (Geschäftsführung).
2020-02-07: Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Hänisch, Reinhard
2021-12-16: Name der Firma: Werbener Landtechnik & Service GmbH; Kapital: 50.600,00 EUR; Rechtsform: Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.11.2021 ist das Stammkapital zur Durchführung der Verschmelzung um 25.000,00 EUR auf 50.600,00 EUR erhöht und die Firmierung sowie der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma und Sitz, Dauer, Geschäftsjahr) und § 3 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.11.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Landtechnik und Handelsgesellschaft mbH Werben mit dem Sitz in Werben (Amtsgericht Cottbus, HRB 2423 CB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:
Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird