2006-03-31: Die Gesellschafterversammlung vom 21.03.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 beschlossen. Neue Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Die Geschäftsführer sind nur für Rechtsgeschäfte mit anderen gemeinnützigen Organisationen von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuches befreit.