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Werner Brune Gebäudereinigung und Service GmbH

Reinigung, Photovoltaikanlagen-Reinigung, Reinraumreinigung..., Rahmenreinigung, Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, Teppichreinigung
Adresse / Anfahrt
Megglestraße 1
83512 Wasserburg a. Inn
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-05-30:
Inn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.05.2019. Geschäftsanschrift: Megglestr. 1, 83512 Wasserburg a.Inn. Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma: 83539 Pfaffing, Geschäftsanschrift: Eisweiherweg 3, 83539 Pfaffing. Gegenstand des Unternehmens: Gebäudereinigung und Service. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Brune, Werner, Pfaffing, *24.02.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-07-24:
Inn. Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung und die Änderung des § 5 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsplan vom 09.07.2019 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag das unter der Firma Karin Brune Gebäudereinigung und Service e.K. mit Niederlassung in Wasserburg a.Inn (Amtsgericht Traunstein HRA 13036) betriebene Unternehmen von der Einzelkauffrau Brune, Karin, Pfaffing, *12.10.1966 übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.