2008-09-25: Geschäftsführer: Christ, Marianne, Gondershausen, *26.08.1958; Christ, Walter, Kaufmann, Emmeishausen, *01.11.1955, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-08-14: Nicht mehr Geschäftsführer: Christ, Marianne, kaufm. Angestellte, Gondershausen. Bestellt als Geschäftsführer: Christ-Schmid, Katharina, Koblenz, *06.10.1985, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-07-01: Nicht mehr Geschäftsführer: Christ, Walter, Kaufmann, Emmeishausen, *01.11.1955. Bestellt als Geschäftsführer: Christ, Berthold, Montevideo / Uruguay, *31.10.1959, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-08-03: Wohnort geändert, weiterhin Geschäftsführerin: Christ-Schmid, Katharina, München, *06.10.1985, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-08-26: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.07.2021 und der Gesellschafterversammlung der übertragenden Rechtsträger vom 29.07.2021 mit der Christ Saarbrücken GmbH mit Sitz in Gondershausen (Amtsgericht Koblenz, HRB 22603) sowie der Christ Berlin GmbH mit Sitz in Gondershausen (Amtsgericht Koblenz HRB 21168) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.