2019-08-07: (Planung, Entwicklung, Vertrieb von Geräten, Anlagen und Systemen der Mess-Steuer-Regeltechnik, der Computer- und Telekommunikationstechnik und der Audio- und Videotechnik.) Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein. Inhaber: Eigner, Werner, Augsburg, *03.08.1950. Eingetragen infolge Verschmelzung der Eigner Messtechnik GmbH, mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 11407) mit dem Vermögen des Alleingesellschafters. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.