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Werner Kies & Baustoffe GmbH & Co. KG

Uhr Pausenzeiten, Materialen, Fuchsberg..., Containerdienst, Erdarbeiten, Baustoffhandel, Containergrößen
Adresse / Anfahrt
Wilhelm-Carl-Wien-Straße 3
38448 Wolfsburg
1x Adresse:

Gewerbegebiet Nord
Käthe-Kollwitz-Straße
29410 Salzwedel , Hansestadt


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-07-25:
Kommanditgesellschaft. Der Sitz ist von Salzwedel (bisher Amtsgericht Stendal, HRA 621) nach Wolfsburg verlegt. Firma geändert, nun: Werner Kies & Baustoffe GmbH & Co. KG. Wolfsburg. Geschäftsanschrift: Wilhelm-Carl-Wien-Str. 3, 38448 Wolfsburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Werner Geschäftsführungs GmbH, Wolfsburg (Amtsgericht Braunschweig HRB 207889), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Personenbezogene Daten geändert, nun: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Werner, Ines, Salzwedel, *13.11.1971. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 13.06.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.06.2019 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Werner, Heiko, Wolfsburg, *19.07.1970 unter der Firma Werner Kies und Baustoffe e. K. in Wolfsburg (HRA 202306) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.

2019-07-25:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 25.07.2019 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.